Idyllisches Anwesen mit Weitblick – Einfamilienhaus mit Entwicklungspotenzial in absoluter Ruhelage
Zum Verkauf steht ein wahrlich außergewöhnliches Anwesen inmitten der idyllischen Hügellandschaft der Südsteiermark. Hier vereinen sich Ruhe, Natur und ein unvergleichliches Panorama zu einem Ort, an dem Wohnen zu einem Erlebnis wird. Der atemberaubende Rundumblick über sanfte Weingärten, Wälder und Wiesen schafft eine Atmosphäre, die jeden Tag wie Urlaub erscheinen lässt – ein Refugium für alle, die das Besondere suchen.
Das bestehende Einfamilienhaus wartet darauf, mit vielen Ideen und Kreativität zu neuem Leben erweckt zu werden. Ob liebevolle Sanierung oder großzügige Erweiterung – die Möglichkeit, die Wohnfläche zu verdoppeln, eröffnet Raum für Visionen und individuelle Wohnträume. Ein aktuell landwirtschaftlich genutztes Nebengebäude bietet zusätzlichen Platz und unterstreicht die Vielseitigkeit dieser Liegenschaft.
Die weitläufigen landwirtschaftlichen Nutzflächen, Weingärten und Wälder – aktuell befristet verpachtet – runden das Angebot ab und machen dieses Anwesen nicht nur für Eigennutzer, sondern auch für Investoren mit Sinn für nachhaltige Wertsteigerung besonders attraktiv.
Auf einen Blick:
bestehendes Haus: ca. 82 m² Erdgeschoßlfäche, ca. 70 m² nicht ausgebauter Dachboden, ca. 87 m² Kellerfläche
ca. 31.734 m² landwirtschaftliche Nutzfläche, Wiesen
ca. 12.788 m² Weingärten
ca. 7.822 m² Wald
sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit Erweiterungspotenzial
Möglichkeit zur Verdoppelung der Wohnfläche
Nebengebäude mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten
Traumlage mit unverbaubarem Rundumblick
landwirtschaftliche Nutzflächen, Wald und Weingärten – befristet verpachtet
Energieausweis in Bearbeitung
Kaufpreis: € 598.000,–
Maklerhonorar: 3 % vom Kaufpreis zuzüglich 20 % USt.
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Wir möchten erwähnen, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.