Wohnen im Schmuckstück des Stadtzentrums – Exklusive Wohnungen am Florianiplatz!
Die Wohnungen am Florianiplatz befinden sich in einem geschichtsträchtigen Gebäude, das zu den wahren Schmuckstücken des Stadtzentrums zählt. Im Zuge der umfassenden Revitalisierung wurde die ehemalige Volksbank-Filiale zu einem modernen Wohnstandort umgestaltet, während der Dachbereich komplett neu entwickelt wurde. Ziel war es, Wohnungen zu schaffen, die den exklusiven Charakter des Hauses und seine besondere Lage widerspiegeln. Insgesamt stehen fünf hochwertige Wohneinheiten zur Verfügung – eine im ersten Obergeschoss sowie vier im neu ausgebauten Dachgeschoß.
Neben den großzügig geschnittenen Wohnungen wurden auch praktische Details bedacht: Alle Einheiten verfügen über geräumige Kellerersatzflächen. Für Fahrräder und Kinderwägen gibt es zudem einen eigenen, absperrbaren Raum. Ein weiteres Highlight sind die überdachten Pkw-Stellplätze, die bereits für die Installation von Ladeanschlüssen für E-Mobilität vorbereitet sind.
Die hier angebotene Wohnung umfasst rund 69,96 m² Wohnfläche sowie eine ca. 6,79 m² große Loggia und befindet sich im 1. Obergeschoss, bequem mit dem Lift erreichbar.
Raumaufteilung:
Vorraum
Bad mit Dusche, WC und Waschmaschinenanschluss
2 separat begehbare Zimmer
Wohn-/Koch-/Essbereich mit Zugang zur Loggia
Gäste-WC mit Handwaschbecken
weiteres Badezimmer mit Doppelwaschbecken und Walk-in-Dusche
Auf einen Blick:
Dachbodenausbau mit Revitalisierung des Bestandsgebäudes
5 exklusive Wohnungen mit 2–4 Zimmern (ca. 63 bis 86 m²), teils mit Terrasse oder Loggia
hochwertige Ausstattung und edle Oberflächen
überdachte Pkw-Stellplätze
großzügige Kellerersatzflächen
barrierefreier Lift
Fußbodenheizung, Klimaanlage und elektrischer Sonnenschutz (Raffstores)
Eckdaten:
Gesamtmiete: € 1.333,60 (inkl. BK & Carport)
Kaution: € 4.000,79
? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
www.tt-immobilienholding.at/projekte/das-floriani
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Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten besteht ein familiäres bzw. wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des § 30b Konsumentenschutzgesetzes und § 6 Abs. 4 Maklergesetzes.
Wir weisen darauf hin, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.