Historie trifft Moderne – Premiumwohnungen am Florianiplatz!
Am Florianiplatz entsteht Wohnen mit Geschichte: Das traditionsreiche Gebäude, in dem einst die Volksbank-Filiale untergebracht war, wurde behutsam revitalisiert und zu einem modernen Wohnstandort mit ganz besonderem Charme umgestaltet. Dabei wurde der Dachbereich komplett neu entwickelt und insgesamt fünf hochwertige Wohnungen geschaffen – eine im ersten Obergeschoss und vier im neu ausgebauten Dachgeschoß.
Neben dem besonderen Flair des Hauses überzeugt das Projekt auch mit durchdachten Details: Jede Einheit verfügt über eine großzügige Kellerersatzfläche, zusätzlich gibt es einen eigenen, absperrbaren Raum für Fahrräder und Kinderwägen. Ein weiteres Plus sind die überdachten Pkw-Stellplätze – bereits vorbereitet für die Installation von E-Ladestationen.
Die hier angebotene 2-Zimmer-Wohnung umfasst rund 61,69 m² und befindet sich im 2. Obergeschoss. Selbstverständlich ist das Gebäude barrierefrei mit Lift erschlossen.
Raumaufteilung:
Vorraum
WC mit Handwaschbecken
Badezimmer mit Dusche & Waschmaschinenanschluss
Schlafzimmer
Wohn-/Koch-/Essbereich
Highlights im Überblick:
Dachbodenausbau & Revitalisierung eines geschichtsträchtigen Gebäudes
5 exklusive Wohnungen mit 2–4 Zimmern (ca. 63 bis 86 m²), teilweise mit Terrasse oder Loggia
hochwertige Ausstattung & edle Oberflächen
überdachte Pkw-Stellplätze
großzügige Kellerersatzflächen
barrierefreier Lift
Fußbodenheizung
Klimaanlage
elektrischer Sonnenschutz (Raffstores)
Eckdaten:
Gesamtmiete: € 1.190,14 (inkl. BK & Carport)
Kaution: € 3.570,41
? Mehr Informationen finden Sie auf unserer Projektseite:
www.tt-immobilienholding.at/projekte/das-floriani
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie jetzt einen Besichtigungstermin mit Cara Mihelic unter 0664 23 23 569!
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten besteht ein familiäres bzw. wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des § 30b Konsumentenschutzgesetzes und § 6 Abs. 4 Maklergesetzes.
Wir weisen darauf hin, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.