Inmitten der beeindruckenden Bergkulisse der Gurktaler Alpen und der Saualpe erwartet Sie ein außergewöhnliches Immobilienangebot, das Ruhe, Naturverbundenheit und hochwertige Wohnqualität harmonisch vereint. Diese stilvollen Landhäuser liegen in der idyllischen Gemeinde Hüttenberg, einem Ort, der mit Ursprünglichkeit, Gelassenheit und einem atemberaubenden Fernblick besticht – ein idealer Rückzugsort für Naturliebhaber, Ruhesuchende und anspruchsvolle Investoren.
Das Ensemble umfasst drei charmante Landhäuser, die mit viel Liebe zum Detail gestaltet wurden und insgesamt ca. 480 m² Wohnfläche auf einem großzügigen Grundstück von rund 2.933 m² bieten. Jedes Haus überzeugt mit rustikalem Charme und modernem Komfort – eine stilvolle Symbiose aus Naturmaterialien, hochwertigen Ausstattungen und gemütlicher Atmosphäre.
Holzbalkendecken, gemauerte Kachelöfen, eine Sauna sowie stilvolle Bäder mit Dusche oder Badewanne sorgen für ein behagliches Wohngefühl. Alle Häuser sind hochwertig ausgestattet, teilmöbliert und sofort nutzbar – ideal für den Eigenbedarf, als Feriendomizil oder zur touristischen Vermietung. Die moderne Pellet-Zentralheizung, eine eigene Bio-Kläranlage sowie liebevoll gepflegte Außenbereiche unterstreichen den nachhaltigen und autarken Charakter der Liegenschaft.
Ein besonderes Highlight: Die Möglichkeit zum Erwerb eines Begehungsscheines für die Hochwildjagd macht dieses Angebot auch für passionierte Jägerinnen und Jäger zu einer wahren Rarität.
Für Sie zusammenfasst:
Gesamtwohnfläche: ca. 480 m² auf 3 Landhäuser aufgeteilt
Grundstücksfläche: ca. 2.933 m²
Hochwertige Ausstattung, teilmöbliert
Kachelöfen, Sauna, moderne Badezimmer
Pellets-Zentralheizung
Eigene Bio-Kläranlage
Wunderbare Ruhelage mit herrlichem Fernblick
Begehungsschein für die Hochwildjagd möglich
Gesamtkaufpreis: € 995.000,– (Einzelerwerb auf Anfrage möglich)
Käuferprovision: 3 % vom Kaufpreis zzgl. 20 % USt.
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Wir möchten erwähnen, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.